Übersicht Waffenschalldämpfer in der EU | Rechtliche Infos zu den einzelnen Mitgliedsstaaten

Die Übersicht zeigt wie unterschiedliche das Thema ist z.B. beim Thema Arbeitsschutz für z.B. Berufsjäger und kann sich immer ändern. Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt. Vor der Mitnahme eines Schalldämpfers in ein anderes Land empfehlen wir dringend, die lokalen Bestimmungen genau zu klären.

In der Europäischen Union (EU) variieren die gesetzlichen Bestimmungen für den Erwerb, Besitz und Einsatz von Waffenschalldämpfern erheblich zwischen den Mitgliedstaaten. Obwohl die EU-Richtlinie 2021/555 allgemeine Standards für den Waffenbesitz festlegt, obliegt die spezifische Regulierung von Schalldämpfern den einzelnen Ländern.

EU Regelungen Übersicht

Länderspezifische Regelungen zum Thema Schalldämpfer | eine Übersicht

  • Österreich: Schalldämpfer gelten als verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Waffengesetz. Allerdings sind Inhaber einer gültigen Jagdkarte, die die Jagd regelmäßig ausüben, vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Schalldämpfern ausgenommen. Die genaue Handhabung kann je nach Bundesland variieren.
    IWOE
  • Deutschland: Schalldämpfer werden rechtlich wie die dazugehörigen Schusswaffen behandelt. Jäger dürfen seit 2020 Schalldämpfer für Langwaffen mit Zentralfeuerzündung (keine Randzünder) ohne vorherige Bedürfnisprüfung erwerben, müssen den Erwerb jedoch innerhalb von zwei Wochen bei der Waffenbehörde anzeigen und eingetragen werden. Für Schalldämpfer für Kurzwaffen oder Waffen mit Randfeuerzündung ist weiterhin eine gesonderte Erlaubnis erforderlich.
    BUSSGELDKATALOG
  • Dänemark: Seit dem 7. Mai 2014 ist es Jägern erlaubt, Schalldämpfer zu verwenden.
  • Finnland: Der Kauf eines Schalldämpfers erfordert eine Waffenbesitzkarte, die beim Kauf vorgelegt werden muss.
  • Frankreich: Schalldämpfer für Kleinkaliberpistolen können ohne behördliche Aufsicht erworben werden.
  • Italien: Schalldämpfer gelten als eingeschränktes Waffenzubehör und dürfen nur an Streitkräfte, Polizei und Regierungsbehörden verkauft werden. Eine Ausnahme bilden Schalldämpfer, die vor dem 4. November 2013 erworben wurden; diese können frei behalten und verwendet werden.
  • Norwegen: Schalldämpfer sind nicht reguliert und können von jedermann für jede Schusswaffe ohne Lizenz oder Genehmigung erworben werden.
  • Polen: Seit 2020 können Jäger Schalldämpfer für die sanitäre Tötung von Tieren verwenden, jedoch nur mit entsprechender Genehmigung.
  • Portugal: Seit dem 22. September 2019 sind Schalldämpfer für Jäger und Sportschützen erlaubt. Sie gelten als Zubehör und erfordern keine vorherige Genehmigung für den Erwerb; sie können von Inhabern einer Waffenlizenz beim Vorzeigen der entsprechenden Lizenz erworben werden. Schalldämpfer müssen nicht registriert werden.
  • Russische Föderation: Die Verwendung von Schalldämpfern ist verboten, und Händler dürfen sie nicht verkaufen. Es gibt jedoch keine Strafe für den Kauf oder Besitz solcher Geräte.
  • Spanien: Schalldämpfer sind generell verboten, mit Ausnahme von Luftgewehr-“Moderatoren”, die toleriert werden.
  • Schweden: Seit dem 1. Juli 2022 werden Schalldämpfer wie Munition reguliert. Jeder, der berechtigt ist, eine bestimmte Waffe zu besitzen, darf auch passende Schalldämpfer besitzen.
  • Vereinigtes Königreich: Schalldämpfer werden als kontrollierte Komponenten behandelt und erfordern einen Eintrag im Waffenbesitzschein des Eigentümers. Es wird allgemein angenommen, dass ein “guter Grund” für den Besitz der Schusswaffe auch einen “guten Grund” für den Besitz eines Schalldämpfers impliziert.
  • Tschechische Republik: Schalldämpfer sind als Zubehör der Kategorie C eingestuft und somit für Inhaber einer Waffenlizenz verfügbar und registrierungspflichtig.
  • Dänemark: Seit dem 7. Mai 2014 ist es Jägern erlaubt, Schalldämpfer zu verwenden.
  • Italien: Schalldämpfer gelten als eingeschränktes Waffenzubehör und dürfen nur an Streitkräfte, Polizei und Regierungsbehörden verkauft werden. Eine Ausnahme bilden Schalldämpfer, die vor dem 4. November 2013 erworben wurden; diese können frei behalten und verwendet werden.

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